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Eilmeldung: Das neue BMF-Schreiben zur Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen für Werkleistungen

Das BMF hat mit einem vor wenigen Minuten veröffentlichten Schreiben mit Datum vom 15.3.2016 auf die erhebliche Kritik reagiert und das BMF-Schreiben vom 14.05.2015 aufgehoben. Demnach werden die Grundsätze des BFH-Urteils vom 14.5.2014 ausschließlich noch auf Abschlagszahlungen nach § 8 Abs. 2 HOAI a.F. begrenzt. Die alte Fassung der HOAI gilt für Leistungen, die bis zum 17.8.2009 vereinbart worden sind. Somit ist der Streit zwischen den Vertretern der Finanzbehörden und den Vertretern der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater beendet!

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