Das BMF hat mit Schreiben vom 05.05.2021 zu Zweifelsfragen im Anwendungsbereich des § 6 Abs. 3 EStG Stellung genommen.
Verursacher für dieses Schreiben ist der IV. Senat des BFH mit seinem Urteil vom 10.09.2020 IV R 14/18. Die Entscheidung des IV. Senats hat jedoch konkrete Zweifelsfragen auf geworfen, die nun ganz zeitnah durch das BMF gelöst worden sind.
Für unsere am kommenden Montag startende Seminarreihe taxnews-aktuell-2-2021 war ohnehin die Besprechung des Urteils vorgesehen.
Nun können wir Ihnen auf der Basis des BMF-Schreibens ganz konkrete Hinweise zur Handhabung von Zweifelsfragen geben.
Lassen Sie sich durch unsere Seminarreihe-taxnews-aktuell-2-2021 auf schnellstem Wege über dieses erfreuliche BMF-Schreiben informieren.