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Eilmeldung: Ein sehr erfreuliches BMF-Schreiben vom 05.05.2021 zur Anwendung von § 6 Abs. 3 EStG

Das BMF hat mit Schreiben vom 05.05.2021 zu Zweifelsfragen im Anwendungsbereich des § 6 Abs. 3 EStG Stellung genommen.

 

Verursacher für dieses Schreiben ist der IV. Senat des BFH mit seinem Urteil vom 10.09.2020 IV R 14/18. Die Entscheidung des IV. Senats hat jedoch konkrete Zweifelsfragen auf geworfen, die nun ganz zeitnah durch das BMF gelöst worden sind.

 

Für unsere am kommenden Montag startende Seminarreihe taxnews-aktuell-2-2021 war ohnehin die Besprechung des Urteils vorgesehen.

 

Nun können wir Ihnen auf der Basis des BMF-Schreibens ganz konkrete Hinweise zur Handhabung von Zweifelsfragen geben.

 

Lassen Sie sich durch unsere Seminarreihe-taxnews-aktuell-2-2021 auf schnellstem Wege über dieses erfreuliche BMF-Schreiben informieren.

 


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