Der IX. Senat des Bundesfinanzhofs wird am Dienstag, dem 17.01.2023, im Revisionsverfahren IX R 15/20 um 10.00 Uhr im Gustav-Jahn-Saal (Sitzungssaal II) des Bundesfinanzhofs, Ismaninger Straße 109, 81675 München, mündlich verhandeln.
In dem Verfahren geht es um die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags ab dem Jahr 2020.
Die Entscheidung des Gerichts wird voraussichtlich in einem gesonderten Termin Ende Januar 2023 verkündet werden.
Weitere Informationen zur mündlichen Verhandlung werden Mitte Dezember 2022 durch den BFH in Form einer Pressemitteilung bekannt gegeben.