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Eilmeldung: Was wären die Folgen einer verzögerten Reform der ErbSt - das BVerfG äußert sich selbst zu dieser Frage

Wie die FAZ vom 31.3.2016, Seite 17  berichtet, hat sich der Sprecher des BVerfG gegenüber der FAZ zur o.a. Fragestellung geäußert. Demnach ändert sich nach dem 30.6.2016 zunächst nichts. Das bisherige Recht bleibt weiter anwendbar. Der Sprecher des BVerfG hat jedoch einen Weg aufgezeichnet, der deutlichen machen soll, dass nach dem 30.6.2016 sehr schnell eine neue Situation entstehen kann. Er schildert den weiteren Fortgang in der Weise, dass wahrscheinlich sehr schnell eine Klage zum bisherigen ErbSt-Recht anhängig werden dürfte. Das betroffene FG kann dann den Vorgang wieder unmittelbar an das BVerfG herantragen. Da sich das BVertG bereits intensiv mit der Materie befasst hat, wir daran anschließend sicherlich sehr schnell eine erneute Entscheidung durch das BVerfG getroffen werden, die den Handelnden dann nicht mehr die bisherigen zeitlichen Spielräume einräumen wird. Es bleibt also spannend wie es mit der ErbSt-Reform weitergeht.

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