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Eilmeldung zum Verfahren zur Erbschaftsteuer vor dem BVerfG
Wie die FAZ vom 6. Mai 2014 berichtet, wird sich die Entscheidung des BVerfG noch weiter verzögern.
Das BVerfG macht nach dem Artikel vom heutigen Tag nun Ernst mit der Prüfung des aktuellen Erbschaftsteuerrechts.
Das BVerfG hat die Bundesregierung dazu aufgefordert, bis zum kommenden Montag Daten darüber zu liefern, wie oft die Verschonungsregelungen für das Betriebsvermögen in Anspruch genommen worden sind.
Zur Frage, wann nunmehr mit einer Entscheidung des BVerfG zu rechnen ist, halten sich - im Gegensatz im vorigen Jahr - sämtliche Beteiligten nunmehr zurück.
Es bleibt daher spannend wann und wie sich das BVerfG zu den Begünstigungen für das Betriebsvermögen äußern wird.