Laut Pressemitteilung vom 23. Januar 2023 hat die Bundessteuerberaterkammer beim Bundesfinanzministerium eindringlich eine weitere Fristverlängerung bis 31. Mai 2023 für die Abgabe der Feststellungserklärungen zur Grundsteuer in beratenen Fällen gefordert.
Begründung:
- Bislang seien erst knapp die Hälfte der Erklärungen abgegeben
- Die Kammer erreichten täglich dingende Appelle aus dem Berufsstand, dass die Frist nicht zu schaffen sei
- Zudem würden viele Steuerpflichtige nun kurz vor Ende der Frist erstmalig professionelle Unterstützung ersuchen
- Man hob zudem hervor, dass auch die Verwaltung von einer solchen Fristverlängerung profitieren würde