Der BFH hat bereits mit seinem Urteil vom 28.7.2021 IX R 25/19 zur vorstehenden Frage Stellung genommen und Wege aufgezeigt, wie das Ziel erreicht werden kann.
Das FG Münster ist mit seinem aktuelle veröffentlichten Urteil vom 27.1.2022 1 K 1741/18 E noch einen Schritt weitergegangen. Die Entscheidung des FG Münster ist vorläufig nicht rechtskräftig.
Es wäre spannend wie der IX. Senat des BFH auf die Entscheidung reagieren würde.
Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-02-2022 werden wir Sie über die Thematik informieren.