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Ein aktuelles BMF-Schreiben zur Behandlung von Gesellschafterdarlehen, Bürgschaftsregress- und vergleichbaren Forderungen

Das BMF hat mit Schreiben vom 7..2022 zur vorstehenden Fragestellung umfassund Stellung genommen.

 

Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem BMF-Schreiben unmittelbar.

 

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2022-06-07-Ertragsteuerrechtl-Behandlung-Gesellschafterdarlehen.html

 

Im Rahmen unserer Seminarreihe-taxnews-aktuell-3-2022 werden wir Sie hierüber informieren.

 

 


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