In der Praxis mehren sich Sachverhalten, in denen die Betriebsprüfer mit privaten Richtsatzsammlungen Mehrergebnisse bewirken möchten.
Mit dieser rechtwidrigen Handlungsweise setzt sich Wenzler in seiner Veröffentlichung, AO-StB 2018, 151 intensiv auseinander.
Soweit Sie ebenfalls von einer derartigen Handlungsweise durch Betriebsprüfer betroffen sein sollten, kann Ihnen die Veröffentlichung von Wenzler weiterhelfen.