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Ein Aufatmen für sämtliche Freiberufler, die in Form einer Sachabfindung aus einer Sozietät ausscheiden?

Der III. Senat des BFH hat mit seiner Entscheidung vom 17.9.2015 III R 49/13 neue Wege zur "unechten" Realteilung = Sachabfindung aufgezeigt. Über diese Entscheidung haben wir im Rahmen unserer Seminarreihe aktuell-2-2016 berichtet. In diesem Zusammenhang haben wir aufgrund der grundsätzlichen Äußerungen des III. Senats des BFH die Hoffnung geäußert, dass die Finanzbehörden ihre  bisherige Rechtsauffassung zur Realteilung nun einmal grundsätzlich überdenken wird. Diese Überlegungen werden nunmehr durch eine Veröffentlichung von Wendt, FR 2016, 536 sehr eindrucksvoll bestätigt. Wendt gibt in seiner Veröffentlichung den sehr bedeutsamen Hinweis, dass sich der IV. und der VIII. Senat des BFH dem III. Senat gegenüber in der Weise geäußert haben, dass sie an den bisherigen Grundsätzen zur Realteilung nicht mehr festhalten werden. Aus diesem Grunde müssen sämtliche Fallgestaltungen der "unechten" Realteilung = Sachabfindung offen gehalten werden. Der IV. Senat des BFH wird in mehreren bei ihm anhängigen Verfahren die Gelegenheit haben, die von Wendt angekündigte Veränderung der Rechtslage deutlich zu machen. Im Rahmen unserer Seminarreihe aktuell-3-2016 werden wir Sie über den aktuellen Trend aufgrund der Rechtsprechung des BFH unterrichten.

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