Das OLG Koblenz hat mit seinem Urteil vom 9.6.2022 – 2 U 530/21 eine sehr klare Entscheidung zu den umfangreichen Pflichten ´des Steuerberaters im Rahmen der Bearbeitung von Lohnbuchhaltungen getroffen.
Hierzu gehört es auch, dass der steuerliche Berater den Mandanten in Zweifelsfällen um die Einschaltung eines qualifzierten Rechtsanwalts bitten muss.
Gegen die Entscheidung des OLG ist eine NZB eingelegt worden, die unter dem AZ IX ZR 137/22 nun beim BGH anhängig ist.
Einschlägige Streitfälle sollten daher offengehalten werden.