Der BFH hat gestern einen sehr bedeutsamen Beschluss veröffentlicht, der sich mit den Verhaltensweisen von Finanzbehörden und Finanzgerichten bei Hinzuschätzungen im Rahmen von Betriebsprüfungen auseinandersetzt.
In seinem Beschluss vom 19.1.2018 X B 60/17 macht er deutlich, dass das FG im Rahmen des FG-Verfahrens deutlich machen muss, wenn es von der bisher durch das FA praktizierten Schätzungsmethode abweichen möchte.
Soweit das FG gegen diese Regel verstoßen sollte, handelt es sich insoweit um eine Überraschungsentscheidung.
Im konkreten Sachverhalt hat der BFH das Verfahren aus diesem Grunde an das FG zurückverwiesen.
Der Beschluss des BFH enthält grundsätzliche Ausführungen dazu, wie sich die FG im Rahmen derartiger Verfahren zu verhalten haben.
Aus diesem Grunde, ist die Lektüre des Beschlusses in einschlägigen Fallgestaltungen zu empfehlen.