Das BMF hat mit Schreiben vom 7.7.2020 mit 128 Randziffern zur Anwendung der Sonder-AfA nach § 7b EStG Stellung genommen.
Informieren Sie sich bitte unmittelbar über den nachfolgenden Link über die Inhalte des bedeutsamen BMF-Schreibens.
Über die Highlights werden wir Sie im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-3-2020 (als Präsenzseminar, als Online-Seminar, als Online-Workshop oder als Video) informieren.