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Ein erhebliches Ärgernis für die Praxis: Ab wann darf eine GmbH & Co. KG im Handelsregister eingetragen werden?

Die Zeitschrift DB 2025, 106 hat darüber berichtet, dass es aktuell zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen bei der Eintragung von GmbH & Co. KG´s im Handelsregister kommt.

 

Grundlage hierfür ist die Entscheidung des OLG Brandenburg vom 10.7.2024  7 W 41/24.

 

Demnach kann eine Eintragung der GmbH & Co. KG im Handelsregister erst nach einer Eintragung der Komplementär-GmbH im HR erfolgen.

 

Es bleibt nur  die Hoffnung, dass sich der BGH dieser Rechtsauffassung nicht anschließt.


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