Die Zeitschrift DB 2025, 106 hat darüber berichtet, dass es aktuell zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen bei der Eintragung von GmbH & Co. KG´s im Handelsregister kommt.
Grundlage hierfür ist die Entscheidung des OLG Brandenburg vom 10.7.2024 7 W 41/24.
Demnach kann eine Eintragung der GmbH & Co. KG im Handelsregister erst nach einer Eintragung der Komplementär-GmbH im HR erfolgen.
Es bleibt nur die Hoffnung, dass sich der BGH dieser Rechtsauffassung nicht anschließt.