In seiner Entscheidung vom 8.5.2019 VI R 26/17 hat sich der VI. Senat des BFH mit einer Übertragung eines L+-F-Betriebs auf die Nachfolgegeneration unter Nießbrauchsvorbehalt befasst.
In diesem Zusammenhang hat er erhebliche Bedenken gegen die Entscheidung des X. Senats vom 25.1.2017 X R 59/14 – die sich mit einem parallelen Sachverhalt im gewerblichen Bereich befasst hat.
Im Ergebnis geht es um die Beantwortung von zwei Fragen:
- Wie viele Betrieben liegen vor, einer oder zwei?
- Ist § 6 (3) EStG anwendbar?
Im Rahmen unserer Seminarveranstaltung taxnews-aktuell-4-2019 werden wir Sie über diese Thematik unterrichten.