Aufgrund der aktuellen Situation wird die berufliche Tätigkeit in einer Vielzahl von Fällen in den häuslichen Bereich verlagert.
In diesem Zusammenhang stellt sich dann die Frage, ob die Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig sind.
Mit dieser Fragestellung befasst sich die aktuelle Veröffentlichung von Heine, NWB 2020, 878.
Die Veröffentlichung gelangt – leider – zu dem Ergebnis, dass hier die ganz normalen Regeln zur Anwendung kommen, die durch die Betroffenen daher entsprechend gestaltet werden müssen.