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Ein Gestaltungsmodell auf dem Prüfstand des BFH: Verlustnutzung beim Beschenkten durch die Veräußerung von geschenkten Kapitalbeteiligungen
Das FG Hamburg hat in seinem Urteil vom 25.11.2015 - 2 K 258/14 zur Frage Stellung bezogen, ob eine Verlustnutzung durch die Veräußerung von geschenkten Kapitalbeteiligungen beim Beschenkten möglich ist.
Dabei hat das FG zunächst klargestellt, dass Eingangsvoraussetzung ist, dass der Schenker die Beteiligung mit einer positiven Einkünfteerzielungsabsicht erworben und gehalten hat.
Daneben hat das FG ausgeführt, dass bei der Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht des Beschenkten die AK des Schenkers nicht berücksichtigt werden müssen.
Abschließend hat das FG deutlich gemacht, dass die Übertragung von Kapitalanteilen zur Verlustnutzung beim Beschenkten nicht dem § 42 AO zuzuordnen ist.
Das FA hat gegen die Entscheidung des FG Revision eingelegt, die unter dem AZ IX R 1/16 anhängig ist.
Es wird spannend sein, wie sich der IX. Senat zu diesen Fragen positionieren wird.