Der IX. Senat des BFH hat mit Urteil vom 6.12.2016 IX R 7/16 zu einer alltäglichen Frage Stellung genommen.
Es ging um die Frage der Veräußerung von eigenen Anteilen an eine Kapitalgesellschaft.
In seiner Entscheidung ist der IX. Senat zu dem - m.E. wenig überraschenden - Ergebnis gelangt, dass die Veräußerung der Anteile unter dem Verkehrswert zu einer verdeckten Einlage führt.
Überraschend ist jedoch, dass der IX. Senat es übersehen hat, welche Rechtsfolgen sich auf der Seite des Veräußerers ergeben.
Wie Schmidt, DStR 2017, 1306 zutreffend ausführt, liegen in diesem Fall beim Veräußerer korrespondierend Anschaffungskosten auf die Anteile vor.
In einschlägigen Fallgestaltungen muss hierauf geachtet werden.
Im Rahmen der Seminarreihe taxnews-aktuell-3-2017 wird auf diese Thematik eingegangen werden.