Der BFH hat mit seinem Beschluss vom 6.8.2019 VIII R 12/16 zu den beiden o.a. Fragen Stellung genommen.
Hierbei ist er zu dem Ergebnis gelangt, dass sich beim Erwerb eines weiteren Anteils an einer Personengesellschaft der alte und der neue Anteil regelmäßig vereinigen.
Parallel hat er entschieden, dass eine bestehende Ergänzungsbilanz bei einer Teil-Anteils-Veräußerung anteilig aufzulösen ist.
Über die Bedeutung dieser beiden Aussagen für die praktische Beratung werden wir Sie im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-1-2020 informieren.