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Ein Grundsatzverfahren beim BGH: Wie weit gehen die Beratungspflichten eines Steuerberaters bei einem Dauermandat
Das OLG Koblenz hat mit Urteil vom 15.4.2014 - 3 U 633/12, NZB eingelegt, AZ BGH IX ZR 108/14 zu der o.a. Fragestellung eine sehr weitreichende Entscheidung getroffen.
Nach dieser Entscheidung hat der Steuerberater bei einem Dauermandat, nicht ausschließlich die Verpflichtung den Mandanten hinsichtlich sämtlicher Steuerarten zu beraten.
Darüber hinaus ist er nach Auffassung des OLG Koblenz auch dazu verpflichtet den Mandanten über die zivilrechtlichen Steuergestaltungen konkret zu informieren.
Gegen die Entscheidung des OLG Koblenz ist eine NZB eingelegt worden. Es bleibt daher abzuwarten welche Grenzen der BGH ziehen wird.