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Ein hartes, weitreichendes Musterverfahren zur Steuerberaterhaftung

Das LG Lübeck hat mit seinem Urteil vom 11.1.2024 – 15 O 72/23 nrkr., Berufung eingelegt, AZ OLG Schleswig A 17 U 4/24 eine Entscheidung zur Frage getroffen, welche Aufgaben ein Steuerberater im Rahmen der Gewährung des ermäßigten Steuersatzes nach § 34 (3) EStG hat.

 

Demnach begründet bereits der fehlende Hinweis des Steuerberaters auf die nur einmalige Inanspruchnahmemöglichkeit eine Haftung, auch wenn das Finanzamt die Voraussetzungen des hieraus resultierenden Steuervorteils nur irrtümlich und ohne entsprechenden Antrag angenommen hat.

 

Die Entscheidung des LG ist nach Auffassung des Verfassers der Newsletter zu weitgehend, da die Thematik des § 34 (3) EStG im Rahmen der Erstellung der Steuererklärung offenkundig in keiner Weise Gegenstand einer Erörterung mit dem Mandanten gewesen ist.

 


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