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Ein Hinweis aus taxnews-aktuell-3-2013: Abzug von außergewöhnlichen KfZ-Kosten als Werbungskosten neben der Entfernungspauschale
Die Finanzbehörden lehnen den Abzug von außergewöhnlichen Kfz-Kosten als Werbungskosten neben der Entfernungspauschale unter Hinweis auf den Gesetzeswortlaut ab.
Mit seiner Entscheidung vom 24.4.2013 9 K 218/12, EFG 2013, 1104 hat sich das Niedersächsische Finanzgericht als erstes Gericht gegen die Rechtsauffassung der Finanzbehörden gestellt.
Die Finanzbehörden haben gegen die Entscheidung erwartungsgemäß Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt, AZ BFH VI R 29/13.
In konkreten Fällen müssen die Aufwendungen daher nunmehr geltend gemacht werden und der zu erwartende Streit mit dem Finanzamt bis zur Entscheidung des Bundesfinanzhofs zum Ruhen gebracht werden.