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Ein knallharter Beschluss des BFH zur Haftung des Geschäftsführers für Steuerschulden der GmbH

Die beiden Kernaussagen des Beschlusses vom 15. November 2022, VII R 23/19

 

  1. Der Geschäftsführer einer GmbH kann sich gegenüber der Haftungsinanspruchnahme nicht darauf berufen, dass er aufgrund seiner persönlichen Fähigkeiten nicht in der Lage gewesen sei, den Aufgaben eines Geschäftsführers nachzukommen
  2. Wer den Anforderungen an einen gewissenhaften Geschäftsführer nicht entsprechen kann, muss von der Übernahme der Geschäftsführung absehen bzw. das Amt niederlegen.

 

 


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