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Ein komplexes Thema im Bereich der ErbSt: Der steuerfreie Zugewinn im Erbfall

Der BFH hat mit Urteil vom 22.7.2020 II R 42/18, DStR 2021, 100 zur o.a. Fragestellung – und somit dem Umfang der Steuerfreistellung im Rahmen der ErbSt – eine Grundsatzentscheidung getroffen.

 

Hierbei ist der BFH zum Ergebnis gelangt, dass die zivilrechtlich pauschale Ermittlung des Zugewinnausgleichs für das ErbSt-Recht nicht anwendbar ist.

 

Vielmehr muss eine konkrete Berechnung der (fiktiven) Ausgleichsforderung erfolgen.

 

Mit dieser komplexen Fragestellung – erläutert an konkreten Fallgestaltungen – befasst sich die Veröffentlichung von Wachter, DB 2021, 812.

 

In einschlägigen Fallgestaltung empfehlen wir daher die Literatur dieser Veröffentlichung.


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