Das OLG München hat sich in seinem Beschluss vom 22.5.2024 – 34 Wx 71/24 e, rkr. umfassend mit dem Formwechsel einer GbR in eine Einheits-GmbH Co. KG befasst und in diesem Rahmen eine sehr bedeutsame Grundsatzaussage gemacht.
Demnach setzt die der identitätswahrende Formwechsel einer GbR eine KG und deren Eintragung im Grundbuch nicht die Voreintragung der GbR im Gesellschaftsregister voraus.
Über diese Entscheidung wird Sie der Verfasser der Newsletter im Rahmen der Seminarreihe taxnews-aktuell-03-2024 und dem Webinar "Das neue Recht zur GbR" anhand eines praktischen Anwendungsfalls informieren, in dem der beurkundende Notar von einer hiervon abweichenden Beurteilung ausgegangen ist. Die abweichende Beurteilung führt zwar ebenfalls zum angestrebten Ergebnis, ist jedoch kostenintensiver.