Der Verfasser der Veröffentlichung Herold (GStB 2018, 328) arbeitet in seiner Veröffentlichung heraus, dass die GoBD - die bei Verstößen des Unternehmers häufig zu Hinzuschätzungen im Rahmen von BP führen - gegen das Bundesdatenschutzgesetz und die Datenschutzgrundverordnung verstoßen.
Diese Situation kann nach seiner Auffassung möglicherweise dazu führen, dass die Hinzuschätzungen aufgrund vermeintlicher formeller Fehler gegen geltendes Recht verstoßen.
Der Denkansatz von Herold sollte in sämtlichen einschlägigen Streitfällen vorgetragen werden.