Das FG Berlin Brandenburg hat mit seinem Urteil vom 22.11.2022 6 K 60/21 zur Frage Stellung genommen, ob die Mitvermietung von Druckluftanlagen schädlich im Anwendungsbereich der erweiterten Gewerbesteuerkürzung ist.
Es hat die Mitvermietung schädlich beurteilt.
Das FG hat die Revision jedoch zugelassen, weil diese Rechtsfrage als klärungsbedürftig betrachtet hat.
Das Urteil und die Auseinandersetzung des FG mit der Thematik machen deutlich, wie vorsichtig in derartigen Fallgestaltungen im Rahmen der steuerlichen Beratung agiert werden muss.