Alle Artikel anzeigen

Ein neuer Rettungsanker: § 11 EStG und die Umsatzsteuer bei einer § 4 Abs 3 EStG-Rechnung

Die Finanzbehörden greifen - aufgrund interner Weisungen jedoch sehr uneinheitlich - Fallgestaltungen auf, bei den die Umsatzsteuer-Vorauszahlungen im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG aufgrund der Regelung des § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG umstritten ist.

Nun geht dieser Streit in eine neue Runde.

Das Thüringer FG hat mit seinem Urteil vom 27.1.2016 - 3 K 791/15 entschieden, dass die Sonderregelung des § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG (mit der wirtschaftlichen Zuordnung im "alten" Jahr) keine Anwendung findet, wenn die Fälligkeit der USt-Vorauszahlung auf einen Sonnabend, Sonntag oder Feiertag fällt.

Nach Auffassung des FG muss der Abflusszeitpunkt und die Fälligkeit innerhalb des Zehntagezeitraums liegen.

Gegen die Entscheidung des FG ist NZB eingelegt worden, die unter dem Aktenzeichen X B 90/16 beim BFH anhängig ist.

Im Jahr 2015 war der 10.1. zum Beispiel ein Samstag.

In sämtlichen noch offenen Streitfällen müssen Anträge und Einsprüche daher im Hinblick auf die anhängige NZB nun ergänzt werden.


Ihnen gefällt unser topaktueller taxnews Newsletter?

Empfehlen Sie ihn gerne auch Ihren Kollegen, Mitarbeitern und Freunden!