Der IV. Senat des BFH hat mit Urteil vom 20.11.2014 IV R 1/11 zur Frage der Abschreibung der Korrekturposten in der Ergänzungsbilanz nach einem Gesellschafterwechsel Stellung genommen.
Die Aussagen des IV. Senats des BFH haben sich nach h.M. ausschließlich auf die Behandlung innerhalb der Ergänzungsbilanz bezogen.
Das BMF dehnt in seinem Schreiben vom 19.12.2016 die Interpretation der Entscheidung wesentlich aus. Im Ergebnis behandelt das BMF nunmehr die gewerbliche Personengesellschaft im Erwerbsfall wie ein Einzelunternehmen.
Das führt dazu, dass das BMF die Bilanzansätze in der Gesamthand und in der Ergänzungsbilanz addiert und hierauf eine Gesamt-AfA gewährt.
Das kann u.a. dazu führen - wie das BMF-Schreiben ausführt-, dass sich in der Ergänzungsbilanz eine negative AfA ergibt.
Die Kritik an dieser Handlungsweise des BMF hat natürlich nicht lange auf sich warten lassen, vgl. u.a. Korn, Kösdi 2017, 20118.
Es bleibt abzuwarten, wie der BFH bei nächster Gelegenheit hierauf reagieren wird.
Aktuell stellt sich jedoch die Frage, wie der Praktiker mit dieser neuen Rechtslage umzugehen hat. Hierüber informieren wir Sie im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-1-2017.