In der Veröffentlichung wird der relativ einfache Sachverhalt der Trennung der Gesellschafter einer OHG dargestellt, die zwei Apotheken betreiben.
Ziel ist es, dass beide Gesellschafter nach der Trennung (Realteilung) eine Apotheke betreiben.
Bis zu dieser Stelle ist der Sachverhalt sicherlich einfach lösbar.
Und nun kommt das Problem des diskutierten Falls. Einer der beiden Gesellschafter möchte nach der Trennung „seine“ Apotheke mit einem Kollegen wiederum in er Rechtsform der OHG betreiben.
In der Veröffentlichung werden nun Wege aufgezeigt, die im Ergebnis sämtlich nicht zielführend sind.
Nach Auffassung des Verfassers dieses Newsletters lässt sich das Problem jedoch elegant lösen.