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Ein rechtskräftiges Urteil des FG Sachsen-Anhalt: Kein Verspätungszuschlag bei unverschuldeter Unkenntnis der Steuererklärungsabgabepflicht

Das FG Sachsen-Anhalt hat sich in seinem Urteil vom 22.2.2024 – 2 K 628/22 rkr. mit der Frage auseinandergesetzt, wann eine unverschuldete Unkenntnis des Stpfl. gegeben ist.

 

In einschlägigen Streitfällen empfiehlt der Verfasser der Newsletter die Literatur der Entscheidung.

 

 

 


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