Das FG Sachsen-Anhalt hat sich in seinem Urteil vom 22.2.2024 – 2 K 628/22 rkr. mit der Frage auseinandergesetzt, wann eine unverschuldete Unkenntnis des Stpfl. gegeben ist.
In einschlägigen Streitfällen empfiehlt der Verfasser der Newsletter die Literatur der Entscheidung.