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Ein sehr bedeutsamer Hinweis durch den BFH-Richter Prof. Dr. Nöcker: Auskunftsersuchen an Dritte im Rahmen von Betriebsprüfungen sind nur noch sehr eingeschränkt zulässig

Im Rahmen von Betriebsprüfungen scheinen Betriebsprüferinnen oder Betriebsprüfer derartige Handlungen „wenig gestört zu haben – schienen doch in diesem Bereich die Betriebs- und Steuerfahndungsprüfung nah beeinder zu liegen“.

 

Mit seiner Veröffentlichung in der Zeitschrift DStR 2023, 185 zeigt der Verfasser auf, welche Hürden der X. Senat des BFH hier jedoch mittlerweile geschaffen hat.

 

Sollten derartige Fragestellungen im Rahmen von aktuellen Betriebsprüfungen entstehen, empfehlen wir die Literatur dieser Veröffentlichung.


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