Das BMF hat mit seinem Schreiben vom 16.05.2017 zur steuerliche Absetzbarkeit von Aufwendungen für die Erneuerung einer Einbauküche in einer vermieteten Wohnung und somit zur Entscheidung des BFH IX R 14/15 vom 3. August 2016 Stellung genommen.
Die Einzelheiten der Verwaltungsanweisung entnehmen Sie bitte dem BMF-Schreiben selbst.