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Ein sehr "bedeutsames" BMF-Schreiben zur Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für eine Einbauküche bei vermietetem Wohnraum

Das BMF hat mit seinem Schreiben vom 16.05.2017 zur steu­er­li­che Ab­setz­bar­keit von Auf­wen­dun­gen für die Er­neue­rung ei­ner Ein­bau­kü­che in ei­ner ver­mie­te­ten Woh­nung und somit zur Entscheidung des BFH IX R 14/15 vom 3. Au­gust 2016 Stellung genommen.

Die Einzelheiten der Verwaltungsanweisung entnehmen Sie bitte dem BMF-Schreiben selbst.


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