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Ein sehr grundlegendes Nicht-Anwendungsschreiben des BMF - BMF gegen den IV. Senat des BFH
Das BMF hat mit Schreiben vom 12.09.2013 zu den drei Grundsatzentscheidungen des IV. Senats Stellung bezogen.
Im den beiden ersten Urteilen vom 21.06.2012 - IV R 1/08 und vom 12.09.2012 - IV R 11/12 geht es um die Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter und der Übernahme von Verbindlichkeiten.
Im dritten Urteil vom 02.08.2012 - IV R 41/11 geht es um die Übertragung von WG vor einer unentgeltlichen Übertragung nach § 6 (3) EStG.
Das BMF stellt die Anwendung der 3 Urteile zurück.
Wir werden im Rahmen unserer Seminarreihe aktuell-4-2013 über das BMF-Schreiben und dessen Auswirkungen berichten.