Das FG Düsseldorf hat sich in seinem Urteil vom 16.8.2023 – 2 K 2449/18 E intensiv mit den beiden o.a. Fragestellungen auseinandergesetzt.
Zur Kaufpreisaufteilung ist das FG der Rechtsprechung des BFH gefolgt, in dem es ausgeführt hat, dass es keinen Vorrang bestimmter Wertermittlungsverfahren gibt.
Darüber hinaus hat das FG entschieden, dass in die 15 v.H.-Grenze sämtliche entstehenden Aufwendungen einzubeziehen sind, unabhängig von der Verursachung.
Der BFH hat mit seinem Beschluss vom 18.1.2024 IX B 64/23 die gegen das Urteil eingelegte NZB zurückgewiesen
Über das grundsätzliche FG-Urteil und den klaren BFH-Beschlluss werden wir Sie im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-03-2024 informieren.