Mit seinem Beschluss vom 12.3.2024 – II ZB 4/23 hat der II. Senat des BGH entschieden, dass ein im Wege der Sonderrechtsnachfolge übergegangener Kommanditanteil auch dann der Dauertestamentvollstreckung unterliegen kann, wenn der Erbe bereits Gesellschafter ist.
Wie Korn in Kösdi-2024, 23795 deutlich macht, können sich hieraus spannende Überlegungen ergeben.
Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-03-2024 werden wir über diesen spannenden Beschluss berichten.