Das FG Baden-Württemberg hat sich in seinem Urteil vom 6.10.2022 – 12 K 1692/20 intensiv mit der vorstehenden Fragestellung auseinandergesetzt.
Es hat in seinem Urteil 4 „mutige“ Kernaussagen getroffen, die interessante Gestaltungswege aufzeigen, die den Finanzbehörden offensichtlich nicht zusagen.
Aus diesem Grunde haben die Finanzbehörden gegen die Entscheidung eine NZB beim BFH eingelegt, die unter dem AZ BFH VIII B 134/22 anhängig ist.
Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-03-2023 werden wir Sie über das Urteil und die hierdurch eröffneten Gestaltungsmöglichkeiten informieren.