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Ein Thema aus taxnews-aktuell-1-2014: Kann eine Vorfälligkeitsentschädigung zu nachträglichen WK bei den Einkünften aus V+V führen

Nach der bisherigen Rechtsprechung können Vorfälligkeitsentschädigungen nicht als nachträgliche WK berücksichtigt werden, vgl. BFH-Urteil vom 6.12.2005 VIII R 34/04. Auch in seiner Entscheidung vom 9.8.2012 IX B 57/12 hat der BFH ausgeführt, dass ein Abzug als WK bei den Einkünften aus V+V ausgeschlossen sei, weil die Zahlungen in unmittelbarem Zusammenhang mit der nicht steuerbaren Veräußerung stehe. Nunmehr ist wiederum eine aktuelle Revision zu dieser Fragestellung beim BFH anhängig. Wir informieren Sie im Rahmen unserer Seminarreihe aktuell-1-2014 darüber, wie aktuell in derartigen Fallgestaltungen agiert werden sollte.

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