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Ein Thema aus taxnews-aktuell-1-2014: Vorfälligkeitsentschädigungen bei der Veräußerung einer Immobilie als nachträgliche WK bei V+V?
Zur Frage der Abzugsfähigkeit von Vorfälligkeitskeitsentschädigungen, die im Zusammenhang mit der Veräußerung einer Immobilie angefallen sind, ist nunmehr eine Revision beim Bundesfinanzhof anhängig.
Fraglich ist, ob die Grundsatzentscheidung des BFH zum Abzug von nachträglichen Werbungskosten bei den Einkünften aus V+V vom 20.6.2012 IS R 67/10, auf diese Fallgestaltung zu übertragen ist.
Im Rahmen unseres Seminars akutell-1-2014 werden wir über diese Fragestellung berichten.