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Ein Thema aus taxnews-aktuell-1-2015: Die Bedeutung der amtlichen AfA-Tabellen für die Praxis, FG Niedersachsen v. 9.7.2014
Die Entscheidung des FG Niedersachsen
Die AfA-Tabellen des BMF haben für das FA den Charakter einer Dienstanweisung.
Für den Stpfl. handelt es sich um das Angebot des BMF für eine tatsächliche Verständigung im Rahmen einer Schätzung, die er annehmen kann, aber nicht annehmen muss.
Solange die AfA-Tabelle die ND eines Wirtschaftsgutes im Einzelfall vertretbar abbildet, ist die Finanzverwaltung an die Erfahrungswerte der Tabelle im Rahmen einer tatsächlichen Verständigung gebunden.
Die Praxishinweise
Bemerkenswert ist, dass die Finanzverwaltung die eingelegte NZB aktuell zurückgenommen hat. Somit erlangt die Entscheidung des FG Bestandskraft und der Stpfl. kann sich auf die Grundsätze der Entscheidung berufen.
Das Urteil betraf zwar konkret eine Gebäude-AfA; die aufgestellten Grundsätze finden jedoch allgemein Anwendung.
Bedeutsam für die Praxis ist die Klarstellung des FG, dass die durch das BMF ausgegebenen AfA-Tabellen gegenüber dem Stpfl. ausschließlich einen begünstigenden Charakter haben, vgl. hierzu auch Isselmann, BB 2014, 2226.
Sollte also die vom Stpfl. ermittelte ND (aufgrund eines Gutachtens) günstiger sein, bleibt es ihm unbenommen diesen AfA-Satz anzuwenden.