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Ein Thema aus taxnews-aktuell-2-2013: Krankheitskosten und Beitragsrückerstattungen

Die Rechtsfrage Seit dem VZ 2010 können Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge teilweise unbegrenzt als Sonderausgaben abgezogen werden. Eine Beitragsrückerstattung mindert die abzugsfähigen Sonderausgaben. Beitragsrückerstattungen werden nur gewährt, wenn sich der Stpfl. keine Krankheitskosten erstatten lässt. Fraglich ist nun, ob die nicht erstatteten – jedoch tatsächlich entstandenen Krankheitskosten – mit der Beitragerstattung zu verrechnen sind. Die Rechtsauffassung der Finanzbehörden Das BMF bereitet ein BMF-Schreiben vor, aus dem sich ergeben wird, dass die Finanzbehörden einer derartigen Überlegung ablehnend gegenüberstehen. Der Praxishinweis Die Handlungsweise der Finanzbehörden führt zu einer Verletzung des Grundsatzes der Besteuerung nach der steuerlichen Leistungsfähigkeit. In konkreten Einzelfällen kann daher nur dazu geraten werden, Steuererklärungen unter Abzug des eigenen Aufwands zu fertigen. Bei einer ablehnenden Haltung der Finanzbehörden bleibt daher nur der Klageweg.

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