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Ein Thema aus taxnews-aktuell-2-2015: Die Veräußerung einer Steuerberaterpraxis und die weitere Tätigkeit des Veräußerers
Das FG Köln hat mit einem Urteil vom 3.12.2014 - 13 K 2231/12 zu einer sehr grundlegenden Frage Stellung bezogen.
Es geht um die Beantwortung der Frage, wie groß die zeitliche Distanz zwischen der Veräußerung der Praxis und der Wiederaufnahme einer selbständigen Tätigkeit in örtlicher Nähe zur veräußerten Praxis sein muss.
Das FG sieht in einer zeitlichen Distanz von 22 Monaten nur eine Unterbrechung der bisherigen Tätigkeit und gelangt zu einer Verweigerung der Steuervergünstigungen der §§ 16, 34 EStG.
Bemerkenswert sind auch die Urteilsanmerkungen von Kühnen in EFG 2015, 556, 560. Sie gelangt zu dem Ergebnis, dass bei einer derartigen Fallgestaltung eine Änderung der ursprünglichen Steuerfestsetzung nach § 175 (1) Nr. 2 AO möglich sei.
Gegen die Entscheidung des FG ist Revision eingelegt worden, die unter dem AZ VIII R 2/15 beim BFH anhängig ist.