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Ein Thema aus taxnews-aktuell-4-2012: Der BFH distanziert sich von der Rechtsauffassung der Finanzbehörden zur Trennungstheorie im Betriebsvermögen

Der IV. Senat des BFH hat sich mit zwei Urteilen (21.6.2012 IV R 1/08 und 19.9.2012 IV R 11/12 gegen die durch die Finanzverwaltung (BMF, BStBl 2011 I, 1279, unter II.3.a) geäußerte Rechtsauffassung gewandt. Demnach findet nach Auffassung des IV. Senats des BFH die Trennungstheorie bei der Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens keine Anwendung. Das führt u.a. dazu, dass die teilentgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts des Sonderbetriebsvermögens in das Gesamthandsvermögen der PersGes nicht zu einer Realisierung eines Gewinns führt, wenn das Entgelt (u.a. in Form der Übernahme von Verbindlichkeiten) den Buchwert nicht übersteigt. Die Finanzbehörden werden sämtliche BMF-Schreiben, die sich mit dieser Problematik befassen, ändern müssen. Im Rahmen unserer taxnews-aktuell-4-2012-Seminare (Präsenzseminare / Online-Seminar) werden wir die weitreichenden Auswirkungen dieser Entscheidungen darstellen.

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