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Ein Thema aus unserem Seminar aktuell-1-2014 – Die Grundsatzentscheidung des BFH zu Angehörigenverträgen: Der BFH verdeutlicht – in Abgrenzung zu den Finanzbehörden – seine Anforderungen an die steuerliche Anerkennung von Darlehensverträgen

Der X. Senat des BFH hat mit seinem Urteil vom 22.10.2013 – X R 26/11 eine Grundsatzentscheidung zur Darlehensverträgen zwischen Angehörigen getroffen. Die Bedeutung der Entscheidung des X. Senats des BFH kann nicht hoch genug bewertet werden. Die Bedeutung liegt insbesondere darin, dass der X. Senat des BFH in seiner Entscheidung die gesamte – recht uneinheitliche – Rechtsprechung des BFH einmal systematisiert hat. Der X. Senat hat die Angehörigenverträge in 3 Kategorien unterteilt. Je nachdem, welche Art von Darlehensvertrag vorliegt, sind unterschiedliche Anforderungen an dessen Anerkennung zu stellen. Der X. Senat stellt gegenüber den Finanzgerichten und dem BMF deutlich klar, dass die häufig pauschalierten Begründungen zur Ablehnung der Angehörigenverträge nicht tragend sind. Die Entscheidung des X. Senats des BFH ist sehr zu begrüßen, da sie eine klare Struktur für die steuerlicher Beratung derartiger Fallgestaltungen vorgibt. Es bleibt zu hoffen, dass sich die Finanzbehörden der Entscheidung anschließen und ihr BMF-Schreiben vom 23.12.2010, BStBl 2011 I, 37 entsprechend anpassen. Die Einzelheiten der Entscheidung und deren Bedeutung für die aktive steuerliche Beratung werden wir mit Ihnen im Rahmen unseres Seminars-taxnews-aktuell-1-2014 erörtern.

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