Die Pressemitteilung des BFH vom 30. August 2021-Nummer 028/21
Der Vorsitzende Richter am Bundesfinanzhof Michael Wendt ist Ende August 2021 in den Ruhestand getreten.
Der gebürtige Münsteraner begann seine berufliche Laufbahn zunächst mit einer Ausbildung im gehobenen Dienst der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen und studierte im Anschluss daran Rechtswissenschaften an der Universität in Münster. 1987 begann er seine Laufbahn als Richter am Finanzgericht Münster. 1991 wurde er an das Justizministerium des Landes Brandenburg abgeordnet. Dort war er zunächst als Pressesprecher und später als Leiter des Ministerbüros tätig. 1995 wechselte er als Vorsitzender Richter an das Finanzgericht des Landes Brandenburg. Am 28.03.1996 wurde Michael Wendt zum Richter am Bundesfinanzhof ernannt. Das Präsidium wies Michael Wendt dem IV. Senat zu, der sich im Wesentlichen mit Fragen der Besteuerung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb von Personengesellschaften befasst. Nach seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundesfinanzhof übernahm er im Jahr 2010 auch den Vorsitz dieses Senats.
Michael Wendt, unbestritten ein ausgewiesener und allseits anerkannter Fachmann der beim IV. Senat angesiedelten Rechtsmaterien, hat in den 25 Jahren seiner revisionsrichterlichen Tätigkeit die Rechtsprechung deutlich geprägt und einen wichtigen Beitrag zur Fortentwicklung dieser Rechtsgebiete geleistet.
Neben seiner eigentlichen richterlichen Arbeit hat sich Michael Wendt in zahlreichen Funktionen im Bundesfinanzhof engagiert. So verantwortete er von 2006 bis 2011 als Pressesprecher die Öffentlichkeitsarbeit des Bundesfinanzhofs. Zwischen Juli 2018 und April 2019 nahm er vertretungsweise die Aufgaben des ständigen Vertreters des Präsidenten wahr. Als dienstältester Senatsvorsitzender leitete er seit dem 01.11.2020 bis zum Eintritt in den Ruhestand das Gericht, da in diesem Zeitraum weder ein Vizepräsident noch ein Präsident bestellt war. In dieser für den Bundesfinanzhof schwierigen Umbruchphase hat er sich erfolgreich für die Stabilität und Kontinuität des gesamten Dienstbetriebes eingesetzt.
Der steuerlichen Fachwelt ist Michael Wendt als Mitherausgeber von Standardkommentaren zum Einkommen- und Körperschaftsteuergesetz sowie zum Gewerbesteuergesetz und außerdem durch zahlreiche Veröffentlichungen in Fachzeitschriften und Vorträge auf wissenschaftlichen Fachveranstaltungen bekannt. Er ist Mitglied des wissenschaftlichen Beirats der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft und seit vielen Jahren Vorstandsmitglied der Münchner Steuerfachtagung e.V.. Zudem nahm er Lehrtätigkeiten an Universitäten in München und Münster wahr.