Ein Arbeitgeber, der Arbeitslohn verspätet oder unvollständig auszahlt muss dem Arbeitnehmer einen pauschalen Schadensersatz von 40 € leisten.
Wie in der Zeitschrift LGP 2017, 21 berichtet wird, hat das LAG Köln mit Urteil vom 22.11.2016, AZ 12 Sa 524/16 entsprechend geurteilt.
Aus diesem Grunde sollten sämtliche Mandanten über diesen Umstand informiert werden, damit unliebsame Überraschungen vermieden werden können.