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Eine bedeutsame Grundsatzrevision zum anschaffungsnahen Herstellungsaufwand
Ob Aufwendungen, die nach den allgemeinen Grundsätzen als Anschaffungskosten zur Herstellung der Betriebsbereitschaft zu beurteilen sind, bei der Anwendung der 15 v.H.-Grenze für anschaffungsnahe Herstellungskosten zu berücksichtigen sind, ist bisher höchstrichterlich noch nicht entschieden worden.
Das FG München hat sich hierzu mit Urteil vom 3.2.2015 - 11 K 1886/12, EFG 2015, 1081 positiv geäußert.
Die das Urteil ist jedoch Revision eingelegt worden, die unter dem AZ IX R 15/14 beim BFH anhängig ist.
In einschlägigen Sachverhalten sollte die Veranlagungen daher offengehalten werden.