Der BGH hat mit seiner Entscheidung vom 12.9.2019 IX ZR 190/18 klargestellt, dass die Mithaftung eines Partners durch die Abgabe des Mandats an einen Partner innerhalb der PartG nicht endet.
Welche Konsequenzen diese Entscheidung des BGH innerhalb von PartG haben sollte, führt Waclawik in seinen Urteilsanmerkungen sehr praxisnah aus, vgl. DStR 2019, 2607, 2608.