Mit seinem Urteil vom 5.12.2024 V R 16/22 hat der V. Senat des BFH die o.a. Klarstellung getroffen.
Soweit Sie von der vorstehenden Fragestellung betroffen sein sollten, empfehle ich die Literatur der Urteilsanmerkungen von Dr. Brill in der Veröffentlichung NWB 2025, 682 ff.