Die beiden Korrekturnormen, die eine offenbare Unrichtigkeit voraussetzen, sind in der Praxis sehr bedeutsam.
Zur diesbezüglichen Diskussion hatte zuletzt eine grundsätzliche Entscheidung des FG Niedersachsen vom 21.9.2022 – 9 K 2023/21, Rev. BFH IX R 17/22 beigetragen.
Zur Frage der Anwendbarkeit der beiden Rechtsnormen und deren Reichweite hat nunmehr ein sehr junger Autor (Yorick Ost) mit seiner Veröffentlichung, FR 2023 827 eine Standortbestimmung getroffen.
Bei einschlägiggen Fragestellungen empfehle ich die Literatur dieser aktuellen Veröffentlichung